REACH – Wir blicken für Sie durch!

Sie möchten Produkte nach Deutschland importieren, und diese in Europa an Einzelhändler verkaufen? Dann sollte REACH für Sie ein Begriff sein.

Hinter der unscheinbaren Abkürzung verbirgt sich die Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (kurz REACH). So wird die  europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe bezeichnet. REACH trat 2007 in Kraft, um das europäische Chemikalienrecht zu vereinfachen, zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen sowie Menschen und Umwelt vor den Risiken durch Chemikalien zu schützen.

Es ist sicherlich verwirrend und zunächst könnte man annehmen, dass von den Regelungen nur Chemikalien an sich betroffen sind. Weit gefehlt. Denn betroffen sind neben chemischen Substanzen an sich (sogenannten Zubereitungen) auch alle Produkte (Erzeugnisse).

Damit schließt die REACH-Verordnung nicht nur Chemikalien ein – sie betrifft alle Stoffe und Gemische wie z.B. Lacke und Farben aber eben auch Erzeugnisse wie Möbel, Fahrzeuge, Kosmetik, Lebensmittelverpackungen. Eben sehr viele Produkte des täglichen Gebrauchs.

Viele Unternehmen sind deshalb unsicher. Sie kämpfen mit den komplexen Vorgaben, welche gesetzlichen Vorgaben aus REACH den nun Ihre Produkte betreffen – und brauchen dabei Hilfe.

Was verlangt REACH nun konkret von Ihnen?
Als Importeur und Verkäufer müssen Sie die chemische Zusammensetzung Ihrer Waren kennen. Sie müssen wissen, ob in Ihren Erzeugnissen gefährliche Stoffe oder Substanzen enthalten sind und ob diese in der EU registriert werden müssen. Und wenn ja, wann wer darüber informiert werden muss.

REACH regelt eben auch Registrierungs- und Zulassungspflichten sowie Kommunikationspflichten in den Lieferketten und gegenüber Verbrauchern.

Von diesen Vorgaben sind alle Firmen betroffen, die in der EU produzieren und/oder Produkte in die EU einführen oder dort verwenden.

Probleme bereiten den meisten Firmen vor allem die umfangreichen Informationspflichten innerhalb der Lieferkette. Enthalten die Erzeugnisse der Firmen sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ sind Produzenten, Importeure, Lieferanten und Verwender von Erzeugnissen verpflichtet, die Abnehmer in der Lieferkette zu informieren. Blei oder Cadmium können z. B. solche Stoffe sein, wenn diese in einem Teilerzeugnis des Produkts in einer Konzentration von jeweils mehr als 0,1 Prozent Gewichtsanteil vorliegen. Diese Substances of Very High Concern (SVHC) weisen etwa krebserregende, erbgutverändernde oder toxische Eigenschaften auf und sind in einer Kandidatenliste verzeichnet. Zweimal jährlich wird diese Kandidatenliste aktualisiert. Dafür gibt es feste Termine – Anfang und Mitte des Jahres.  Wichtig ist, dass mit der Aktualisierung unmittelbar die Informationspflicht in der Lieferkette eintritt. Allerdings wird im Vorfeld frühzeitig transparent gemacht, welche neuen Stoffe aufgenommen werden. Die Kandidatenliste kann auf der ECHA-Seite (European Chemicals Agency aufgerufen werden (https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table).

Einige Teilnehmer in der Lieferkette wollen auf Nummer sicher gehen und stellen die Lieferanten und Hersteller oft mit Ihren Anforderungen vor Schwierigkeiten. Das sind zum Teil Informationen, die dem Lieferanten nicht automatisch vorliegen und die laut REACH nicht zwingend bereitgestellt werden müssen.

Wichtig!
Trotz aller anderen Pflichten ist der Hersteller oder Lieferant nicht verpflichtet, sein Erzeugnis als REACH-konform zu deklarieren oder eine REACH-Konformitätserklärung auszustellen.

Ist in einem Falle tatsächlich ein SVHC-Stoff im Erzeugnis enthalten schreibt REACH nur vor, mindestens den Namen des Stoffes innerhalb der Lieferkette zu kommunizieren und ggf. Informationen zum sicheren Umgang mit dem Erzeugnis mitzuliefern.

Häufig treten Probleme auch auf, wenn eine Firma Erstimporteur ist, das heißt aus einem Drittland wie z.B. China ein Erzeugnis in die EU einführt. In China gilt REACH nicht und die Importeure haben keine rechtliche Handhabung zu verlangen, dass der chinesische Lieferant die Stoffe im Erzeugnis gegenüber den europäischen Kunden offenlegt. Viele Unternehmen arbeiten deshalb in Drittländern nur mit nachweislich vertrauensvollen Firmen zusammen, die offen kommunizieren. Aber ein Risiko bleibt immer und verantwortlich für die Informationsbeschaffung und für die Einhaltung von REACH ist der Importeur. Wer Sicherheit haben möchte, sollte deshalb eine Materialanalyse von einem akkreditieren Prüflabor durchführen lassen.

Dabei können wir Sie unterstützen. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Beschaffung der notwendigen Materialinformationen als auch bei der sorgfältigen Auswahl der Prüfungen.

Mit unserem Fachwissen und den Ergebnissen aus unserem Material Data Sheet (MDS) erstellen wir unseren Kunden risikobasierte Testansätze. Wir haben das Wissen über die Chemie der Produkte. Und wir wissen was getestet werden muss – denn nicht jeder Test ist sinnvoll und kostet nur Geld. Damit alles rund läuft, übernehmen wir auch die Kommunikation mit dem akkreditierten Labor für Sie.

Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand: Produktprüfung, Labortests, sicheren Datenfluss sowie die notwendige Unterstützung bei Einhaltung der EU-Normen und Vorschriften.

Sprechen Sie mit uns, wir freuen uns auf Sie.

LGT Logistic and Goods Testing Institute GmbH

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