Neuer Stoff auf Vorschlagliste zur Kandidatenliste SVHC

Mit Trisnonylphenylphosphit wurde ein neuer Stoff für die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) vorgeschlagen.

Bis zum 29.04.2019 lief die Frist zur Abgabe von relevanten Einsprüchen. Wurden keine Einsprüche erhoben und die Prüfung der vorliegenden Dossiers zeigen keine Auffälligkeiten, ist davon auszugehen, dass dieser Stoff in ca. 5 –6 Monaten in die SVHC-Liste aufgenommen wird. Danach besteht auch für diesen Stoff die Informationspflicht bei Gehalten von mehr als 0,1 % im jeweiligen Erzeugnis. Insgesamt wären es dann 200 Stoffe auf der Kandidatenliste.

Tris (4-nonylphenyl, verzweigt oder linear) phosphit (TNPP) mit ≥ 0.1 Gewichtsprozent an 4-Nonylphenol, verzweigt oder linear (4-NP).

Trisnonylphenylphosphit ist ein häufig eingesetzter Stabilisator für thermische Belastungen während der Verarbeitung (mould injection) für nahezu alle Kunststoffe, wie zum Beispiel Polyolefine (PE, PP), PVC, Polycarbonate, ABS, sowie Lacke und Anstrichfarben.Es sind keine Polymere bekannt, die damit nicht stabilisiert werden können. TNPP ist als Stabilisator in vielen Polymeren mit Lebensmittelkontakt zugelassen. Typische Gehalte liegen auch über 0,1%.

TNPP enthält aus dem Produktionsprozess heraus, Nonylphenol als technische Verunreinigung. Aus den Reinheitsanforderungen für TNPP, welches in Materialien mit Lebensmittelkontakt verwendet werden darf, lässt sich annehmen, dass Gehalte bis zu 6% oder auch mehr an Nonylphenol in TNPP vorkommen.

Wenn keine gesicherten Daten zu den verwendeten Stabilisatoren in den verwendeten Kunststoffen, Gummis und Lacken vorliegen, sollte der Gehalt an TNPP und 4-NP bestimmt werden. Die sichere Bestimmung von 1 mg/kg 4-NP neben 1000 mg/kg TNPP erfordert analytische Sorgfalt. Der TÜV Rheinland Köln bietet eine Hausmethode zur Gehaltsbestimmung von TNPP mittels GCMS (Gas Comatograph Massenspektrometer) an.

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